Sehr oft treten Wetterextreme, wie Gewitter, Hagel, Sturm und Starkregen auf, die am Haus und Garten große Schäden hinterlassen. Daher ist es ratsam, das Haus vorher mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Unwetter abzusichern oder den Versicherungsschutz noch mal überprüfen zu lassen.
Was sind Sturmschäden?
Für die Versicherungsgesellschaften ist erst ab Windstärke 8 stürmisch. Dies entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Kilometer. Ist Dach und Ziegel bei einem Sturm abgerissen worden, so ist kein Nachweis für die Windstärke erforderlich. In der Regel haften für Sturmschäden, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Nach deren Versicherungsbedingungen genügt, wenn vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und in der Umgebung Häuser beschädigt worden sind. Die Hausratversicherung kommt nur dann für Hausrat auf, wenn nachgewiesen werden kann, dass während der Stürme alles in einem anderen Gebäude unterbracht waren. Auf der anderen Seite gibt es auch erfreuliche Ausnahmen, wenn Antennen und Markisen, den Mietern gehören und außen am Gebäude angebracht sind, werden die Schäden von der Wohngebäudeversicherung übernommen, wenn sie ausschließlich vom dem Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden.
Auto durch Dachziegel beschädigt
Ist ein Auto während der Stürme im Parkzustand von einer Dachziegel getroffen, so hat die Teilkaskoversicherung des Autohalters dafür aufzukommen. Nicht der Neuwert des Autos ist versichert, sondern der Wert zum dem Zeitpunkt der Schadenmeldung ist relevant. Meistens vereinbaren Versicherungsteilnehmer eine Selbstbeteiligung, die noch von der Entschädigungssumme abgezogen wird.
Umgestürzter Baum verursacht Schaden
In der Regel werden die Kosten von der Teilkaskoversicherung übernommen, während ein Auto fährt und plötzlich ein Baum auf die Fahrspur stürzt, so dass der Fahrzeughalter nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Wenn nachweislich ein zerfallener Baum umstürzt und dabei Haus und Auto beschädigt, hat die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers den Schaden zu bezahlen. Die Beweislage für die Versicherung ist nicht einfach, ob es ein gesunder oder zerfallener Baum war, der umstürzte. Fällt ein gesunder Baum um, dann gilt als höhere Gewalt und der Besitzer haftet nicht für den Schaden.
Schaden durch Blitzschlag
Kommt der Blitzschlag direkt ins Haus, übernimmt die Gebäudeversicherung. Ebenso bei Spuren von Blitzschlag an Inventar des Versicherten Grundstück oder Gebäude werden ersetzt. Überspannung, Kurzschluss sowie Überstrom, die bei einem Gewitter für Schaden sorgen, sind dann abdeckt, wenn zusätzlich Versicherung Klausel vereinbart wurden. Außerdem gibt es Blitzschutzanlage, die bei Gewitter alles gegen Schäden schützt.
Schaden bei Starkregen
Wenn Keller bei Starkregen durch überflutet ist und dabei Inventar sowie Wände werden beschädigt werden, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden durch Starkregen nicht entgegen. Mittlerweile bieten Gesellschaften die Police als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung, somit werden auch folgende Schäden abgedeckt: Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Überschwemmung (kein Sturmflut und manchmal auch kein Rückstau), Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks sind auch bei Wohngebäudeversicherung mit einer extra Klausel versichert. Folglich sollte die Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst werden, damit keine Unterversicherung entsteht.
Schaden bei Hagel
Bei Schaden durch Hagel an Dach, Fenster oder Rollladen übernimmt die Gebäudeversicherung. Wenn ein Auto von Hagel getroffen wird, dann ist die Teilkaskoversicherung dafür da.
Was tun bei Schadenfall
Nach dem Schock müssen Schäden der Versicherung so schnell wie möglich wahrheitsgetreu gemeldet werden. Alle Schäden, ob es Gewitter oder Stürme sind, sollten dokumentiert werden durch Fotos und Zeugen. Möglichst sollte nicht verändert werden, was die Feststellung des Schadens durch Stürme erschweren kann. Kaputte oder zerstörte Gegenstände nicht entsorgen, sondern aufheben, um der Gesellschaft gegenüber als Nachweis aufzuheben ist. Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass der eingetretene Schaden nicht noch größer wird. Ferner sollte er provisorische Maßnahmen treffen, die für ihn zumutbar sind. Wenn der Versicherte nicht weiß, wie er sich zu verhalten hat, kann er sich auch an seine Versicherung werden. Somit können spätere Streitigkeiten verhindert werden.