Jeder muss mal zum Arzt, ob aus Krankheit oder zum Beispiel wegen einer notwendigen Vorsorgeuntersuchung. Während man in anderen Ländern zum Arztbesuch Geld zur Bezahlung mitnehmen muss, ist das in Deutschland nicht notwendig. Deutschland verfügt über ein umfangreiches Krankenversicherungssystem. Aufgebaut ist dieses auf zwei Säulen, nämlich der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich hat jede Bürgerin und jeder Bürger eine freie Wahl der Krankenkasse. Zwangsmitgliedschaften in einer bestimmten Krankenkasse gibt es nicht. Vielmehr kann man sich frei für eine Krankenkasse entscheiden und kann jederzeit unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, auch wieder wechseln. Gerade aufgrund der Leistungsunterschiede und möglichen Prämien ist die Wechselmöglichkeit eine gute Sache.Mit der Mitgliedschaft in der Versicherung erhält man eine Versicherungskarte, über diese erfolgt auch die Abrechnung zwischen dem Arzt und der Krankenversicherung bei der man Mitglied ist. Finanziert wird unser Krankenversicherungssystem durch Beiträge. Je nach Krankenversicherung und Beschäftigungsart wird der monatliche Beitrag geteilt eingezahlt. Hierbei zahlt die Hälfte der Krankenversicherung das Mitglied und der Arbeitgeber. Ganz anders kann es aussehen, wenn man Selbstständig ist. Hier muss man sich selbst um die Einzahlung seiner Beiträge kümmern, damit man seinen Krankenversicherungsschutz nicht verliert. Wobei so ganz verlieren kann man ihn nicht, so gibt es in Deutschland einen grundlegenden Notfallschutz. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung ergeben sich aus dem Einkommen. Etwas anders läuft es bei der privaten Krankenversicherung, hier bekommt man von seinem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung muss man je nach Krankenversicherung entweder direkt einreichen, abzüglich einem Selbstbehalt oder sie vorab bezahlen und bekommt dann eine Rückerstattung.